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Muss die Gegenseite für die Täuschung ihres Vermittlers einstehen?

günstig für Irregeführter betrifft Käufer, Verkäufer, Makler, Anleger, Banken
Ja. Wer sich beim Vertragsabschluss eines Vertreters oder einer anderen Hilfsperson bedient, muss deren Verhalten so gegen sich gelten lassen, als hätte er selbst gehandelt; eine solche Person ist kein Dritter. Voraussetzung ist, dass die Erklärung erkennbar zu deren Aufgabenbereich gehörte. Dass der Geschäftsherr von der Irreführung nichts wusste, ändert nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.07.2019 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Der bevollmächtigte Vertreter einer Vertragspartei oder sonst ein Hilfsorgan, dessen sich die Vertragspartei bei dem Vertragsabschluss oder zur Vorbereitung desselben bedient, ist nicht Dritter im Sinne des § 875 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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