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Wer beweist, dass die fehlende Aufklärung nichts geändert hätte?

günstig für Irrender betrifft Käufer, Verkäufer, Anleger, Konsumenten
Wurde Ihr Irrtum dadurch verursacht, dass die gebotene Aufklärung unterblieben ist, wird vermutet, dass sich das auf Ihren Entschluss ausgewirkt hat. Wer sich dagegen wehrt, muss behaupten und beweisen, dass der Vertrag auch bei richtiger Aufklärung genauso zustande gekommen wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei Irrtumsveranlassung durch Unterlassung gebotener Aufklärung wird Kausalität (hier: für den Nichtabschluss des Vertrages überhaupt) vermutet; eine Widerlegung dieser Vermutung hat durch die hiefür behauptungspflichtige und beweispflichtige Gegnerin der den Irrtum geltend machenden Partei zu erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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