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Kann ich Mängel rügen und zugleich den überhöhten Preis bekämpfen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Wenn eine gekaufte Sache mangelhaft ist, können Sie Gewährleistung verlangen. Haben Sie außerdem viel zu viel bezahlt, können Sie den Vertrag zusätzlich wegen dieses Missverhältnisses angreifen. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 14.09.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1926)

Ansprüche wegen Gewährleistung und wegen Verkürzung über die Hälfte können nebeneinander bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweis des Mangels

Wenn Sie einen Anspruch aus der Gewährleistung geltend machen, müssen Sie den behaupteten Mangel auch beweisen.

günstig für Verkäufer Gewährleistung nur für anfängliche Mängel

Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.

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