Bekomme ich Schadenersatz allein wegen des Mangels?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 933a ABGB umfasst auch den Ersatz weiterer Nicht- oder Schlechterfüllungsschäden. Dazu gehört auch der Entfall eines Weiterveräußerungsgewinns.OGH 6 Ob 105/20i, 15.03.2021
- Der Ersatz von sogenannten Mangelfolgeschäden, also weiteren Schäden, die durch die mangelhafte Leistung des Übergebers entstanden sind, ist von dem in § 933a Abs 2 erster Satz ABGB festgelegten Grundsatz des Verbesserungsvorrangs vor dem Geldersatz nicht umfasst.OGH 6 Ob 81/20k, 15.09.2020
- Um einen Mangelfolgeschaden handelt es sich auch, wenn das Werk selbst infolge eines Mangels beschädigt wurde.OGH 6 Ob 546/84, 13.06.1985
- Unter Mangelfolgeschaden ist auch der Verbesserungsaufwand oder Neuherstellungsaufwand und bei Unterbleiben der Verbesserung die Wertminderung zu verstehen.OGH 5 Ob 1/85, 29.01.1985
- Ist eine Verbesserung des beschädigten Werkes nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, kann dessen Neuherstellung verlangt werden.OGH 7 Ob 595/84, 11.10.1984
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- zB Notwendiger Verbesserungsaufwand.OGH 7 Ob 644/78, 09.11.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022885 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 30.
- OGH 9 Ob 9/26b, 25.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 183/25w, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 52/25k, 21.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 193/21z, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 23/21t, 20.04.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 176/16z, 24.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933a · Schadenersatz
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat der Übergeber den Mangel verschuldet, können Sie neben der Gewährleistung auch Schadenersatz verlangen. Beides schließt einander nicht aus. Auch neben der Rückabwicklung eines Kaufvertrags sind Geldersatzansprüche keineswegs ausgeschlossen.
Geldersatz für einen Mangel bekommen Sie unter denselben Voraussetzungen, unter denen Sie auch den Preis mindern oder den Vertrag auflösen könnten. Es gelten also dieselben Bedingungen wie bei diesen Behelfen.