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Bekomme ich Ersatz, wenn mich jemand fahrlässig in die Irre führte?

günstig für Irregeführter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Wer Ihren Irrtum rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat, haftet Ihnen dafür, auch wenn er nur fahrlässig gehandelt hat. Ersetzt wird der Vertrauensschaden, also etwa nutzlose Aufwendungen und Nachteile daraus, dass Sie andere Gelegenheiten versäumt haben. Anfechten müssen Sie dafür nicht, Sie haben die Wahl.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Derjenige, der den Irrtum eines anderen schuldhaft und rechtswidrig, wenn auch bloß fahrlässig, veranlasste, ist diesem gegenüber schadenersatzpflichtig (ausdrückl Abl v SZ 36/22, SZ 39/56, 7 Ob 175/66, 8 Ob 166/65 sowie Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 145 m ausf Begr).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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