Beweist eine Quittung endgültig, dass ich bezahlt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 29.07.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Quittung bietet grundsätzlich vollständigen Beweis dafür, dass der Schuldner die Verbindlichkeit erfüllt hat. Dabei handelt es sich um eine Rechtsvermutung, die durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden kann.OGH 8 ObA 12/14v, 27.02.2014
- Allenfalls könnte eine (vorbehaltslose) Unterlassung bei der Rechnungserstellung als (schlüssige) Verzichtserklärung betrachtet werden, die somit den Irrtumsregeln unterliegt.OGH 1 Ob 144/04i, 12.08.2004
- Irrtumsanfechtung jedoch bei fingierten Willenserklärung .OGH 8 Ob 522/78, 25.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016315 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 ObS 96/21x, 29.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit sieht das Gesetz die Aufhebung vor. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn nur eine Rechtskraftbestätigung zu Unrecht erteilt wurde.
Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.