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Beweist eine Quittung endgültig, dass ich bezahlt habe?

günstig für Gläubiger betrifft Zahler, Empfänger, Konsumenten, Unternehmer, Arbeitnehmer
Nein, nicht endgültig. Eine Quittung hat reinen Beweischarakter; sie spricht dafür, dass die Schuld erfüllt wurde, kann aber durch den Beweis des Gegenteils widerlegt werden. Die Regeln über den Irrtum bei Rechtsgeschäften gelten für sie nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 29.07.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Keine Anwendung der Regeln der §§ 871 ff ABGB auf eine (unrichtige) Quittung. Sie hat reinen Beweischarakter und ist daher widerlegbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016315 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Aufhebung einer falschen Rechtskraftbestätigung

Für eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit sieht das Gesetz die Aufhebung vor. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn nur eine Rechtskraftbestätigung zu Unrecht erteilt wurde.

günstig für Schuldner Eindeutige Erklärung bei der Zahlung

Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.

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