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Genügt es, dass für meine Zahlung kein Grund bestand?

günstig für Empfänger betrifft Zahler, Empfänger, Konsumenten, Unternehmer, Versicherungen
Nein. Dass es für Ihre Zahlung keinen rechtlichen Grund gab, reicht allein nicht aus. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie damit eine Schuld erfüllen wollten, die in Wirklichkeit nicht bestand, und dass Sie sich dabei geirrt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der einen Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB geltend machende Kläger hat - abgesehen von der Erbringung der Leistung - zu beweisen, dass a) die Leistung zum Zwecke der Erfüllung einer Schuld erfolgte, die in Wirklichkeit nicht bestand, und b) er sich bei der Leistung in einem Irrtum befand.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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