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Muss ich sagen, welche Rechnung ich mit meiner Zahlung begleiche?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Konsument, Unternehmer
Erklären Sie bei der Zahlung eindeutig, welche Posten Sie begleichen und welche Sie nicht anerkennen, bleibt für Zweifel kein Raum. Die gesetzliche Reihenfolge greift dann nicht; sie kommt nur zum Zug, wenn Ihre Erklärung unbestimmt ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

"Wenn die Willensmeinung des Schuldners bezweifelt wird", bedeutet lediglich, dass die Erklärung des Schuldners wegen ihrer Unbestimmtheit nicht ganz deutlich ist. Hat aber der Schuldner gleichzeitig mit der Zahlung eindeutig erklärt, welche Schuldposten er damit begleichen will und welche er nicht anerkennt, dann bleibt für irgendwelche Zweifel im Sinne des § 1416 ABGB kein Raum.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Reihenfolge bei der Aufrechnung

Nein, nicht völlig frei. Wollen Sie mit einer Gegenforderung gegen mehrere Forderungen aufrechnen, müssen Sie dieselbe Reihenfolge beachten, die auch für die Anrechnung von Zahlungen gilt. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn einer Forderung mehrere Gegenforderungen gegenüberstehen.

günstig für Gläubiger Grenzen der gerichtlichen Hinterlegung

Nicht jede fremde Forderung berechtigt Sie, das Geld bei Gericht zu hinterlegen. Sind die konkurrierenden Ansprüche offensichtlich unbegründet und können Sie das leicht erkennen, müssen Sie an den richtigen Empfänger zahlen. Das gilt besonders streng, wenn Sie rechtskundig sind.

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