Muss ich nach einem ungültigen Vertrag alles zurückzahlen?
günstig für Rückzahlungspflichtiger betrifft Vertragsparteien, Kreditnehmer, Konsument, Unternehmer, Mitschuldner
Nach einem ungültigen Vertrag muss jeder nur das herausgeben, worum er selbst bereichert ist. Auch wenn mehrere gemeinsam empfangen haben, haften sie dafür nicht gemeinsam für alles. Jeder haftet nur in der Höhe dessen, was ihm zugeflossen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Die Pflicht zur Herausgabe des auf Grund eines nichtigen Vertrages Erlangten beschränkt sich selbst bei Gesamtschuldnern auf das, worum jeder einzelne Schuldner bereichert worden ist. Die Meinung, daß als Gesamtschuld zurückgewährt werden müsse, was als Gesamtschuld empfangen wurde, ist abzulehnen. Sind auf einer Seite mehrere bereichert worden, so haften sie nicht als Gesamtschuldner, sondern anteilig. Jeder haftet nur in Höhe der ihm zugeflossenen Bereicherung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mehrere Bereicherte (Glücksspielanbieter), die bei Vertragsgültigkeit Solidarschuldner wären.OGH 7 Ob 135/24i, 23.09.2024
- Hier bestand eine Gläubigermehrheit iSd § 890 Satz 2 ABGB.OGH 3 Ob 37/14h, 25.06.2014
- Eine systematische Einordnung des Anfechtungsanspruchs als Kondiktionsanspruch ist in der österreichischen Lehre und Rechtsprechung nicht herrschend.OGH 3 Ob 37/14h, 25.06.2014
- Mehrere Bereicherte, die bei Vertragsgültigkeit Solidarschuldner wären, haften anteilig nach Höhe ihrer Bereicherung haften, weil der Anspruch auf Erstattung dessen, was ein Vertragspartner aus einem aufgehobenen Vertrag zu seinem Vorteil erhalten hat, gemäß den §§ 877, 1435 ABGB grundsätzlich immer nur dem Leistenden gegen den Empfänger der Leistung zusteht. Solidarhaftung gegenüber Bereicherungsansprüchen kann ohne besondere Vereinbarung oder ohne gesetzliche Anordnung nur dann angenommen werden, wenn eine solche Haftung nach der Parteienabsicht oder nach der Verkehrssitte begründet ist.OGH 1 Ob 288/01m, 11.06.2002
- Mangels devisenbehördlicher Genehmigung nichtiges Darlehen, das zwei Personen gewährt wurde .OGH 5 Ob 520/82, 02.03.1982
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Miteigentümer haften im Zweifel im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile .OGH 1 Ob 716/81, 27.01.1982
- Hier: Titellose Mitbenützung einer BrückeOGH 7 Ob 580/77, 02.06.1977
- Hier: Rückzahlung des Kaufpreises , da Kaufvertrag wegen Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung ungültig .OGH 7 Ob 228/71, 12.01.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 6 Ob 76/25g, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Rückabwicklung eines nichtigen Vertrags
Vertragsrecht · Rückabwicklung eines nichtigen Vertrags
Vertragsrecht · Rückabwicklung bei jeder Ungültigkeit
Vertragsrecht · Rückzahlung bei fehlender Geschäftsfähigkeit
Vertragsrecht · Rückabwicklung Zug um Zug