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Muss ich zurückgeben, bevor ich mein Geld bekomme?

betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien, Konsumenten
Wird ein Vertrag rückabgewickelt, geschieht das Zug um Zug: Jede Seite gibt zurück, was sie erhalten hat. Zieht die eine Seite die Gegenleistung nicht von selbst ab, darf die andere ihre Leistung so lange verweigern, als ihr selbst ein Rückforderungsanspruch zusteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von synallagmatischen Verträgen hat Zug um Zug zu erfolgen. Wenn der eine Teil die dem anderen Teil zustehende Gegenleistung nicht bereits von sich aus in Abzug bringt, dann kann der andere Teil in dem Umfang, in dem ihm gleichfalls ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht, die Leistung verweigern.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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