Darf sich jemand auf den eigenen Rechtsbruch berufen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.06.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist ein allgemein anerkannter (natürlicher) Rechtsgrundsatz, dass sich niemand durch eigenes unredliches Verhalten Rechtsvorteile verschaffen darf.OGH 8 ObA 94/03m, 29.03.2004
- Infolge Verletzung der zugunsten der Arbeitnehmerin bestehenden gesetzlichen Arbeitszeitregelung kann sich die beklagte Arbeitgeberin nicht auf die eigene Unredlichkeit berufen. Der Einwand des Verfalls (gar nicht als solcher beabsichtigter) Überstunden verstößt daher gegen Treu und Glauben und ist unzulässig.OGH 9 ObA 107/03f, 24.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 62/19d, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Arbeitgeber verliert das Recht, sich auf eine Verfallsfrist des Kollektivvertrags zu berufen, nicht schon deshalb, weil er selbst gegen den Kollektivvertrag verstoßen hat. Anders ist es nur, wenn er die im Kollektivvertrag vorgeschriebenen Aufzeichnungen über Überstunden nicht geführt hat; dann kann er sich auf den Verfall der Überstunden nicht stützen.
Ja. Dass Ihr Arbeitgeber im Hotel- und Gastgewerbe keine Überstundenaufzeichnungen geführt hat, hält die Verfallsfrist des Kollektivvertrags nicht auf. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kommt nur in Betracht, wenn er Ihnen dadurch die Geltendmachung erschwert oder praktisch unmöglich gemacht hat und sich dann auf den Verfall beruft.