Darf sich jemand auf Verjährung berufen, der mich hinhielt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (62 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1967)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereitelung der fristgerechten Liegenschaftsschätzung dadurch, dass dem Sachverständigen die Einsicht in den Bauakt verweigert wird.OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025
- Hier: Verstoß gegen Treu und Glauben durch Verjährungseinrede verneint, zumal die negative Feststellungsklage die während des Verfahrens eingetretene Verjährung nicht bewirkte und die Beklagte bereits über einen rechtskräftigen Titel verfügte und Exekution hätte führen können.OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- Hier: § 29 AngG.OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020
- Wenn der Arbeitgeber die gerichtliche Geltendmachung des Urlaubsanspruchs innerhalb der dreijährigen Frist durch Handeln wider Treu und Glauben verhindert hat, kann der Arbeitnehmer einem Verjährungseinwand die Replik der Arglist entgegensetzen.OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019
- Wenn sich der Gläubiger leicht über den Stand der Dinge (Fälligkeit der Forderung) informieren kann, so schadet es nicht, wenn der Schuldner sich passiv verhält und dadurch auch eine vertraglich übernommene Mitteilungspflicht verletzt.OGH 1 Ob 78/18d, 29.05.2018
- Hier: Der Steuerberater beschwichtigte seine Klienten nicht nur, sondern empfahl und veranlasste auch selbst die Bekämpfung nachteiliger Abgabenbescheide.OGH 6 Ob 120/17s, 07.07.2017
- Verstößt der Verjährungseinwand gegen Treu und Glauben, so kann diesem die Replik der Sittenwidrigkeit entgegengehalten werden.OGH 8 ObA 71/16y, 25.11.2016
- Hier: Die Rechtsvertretung der Beklagten teilte dem Kläger vor Klagseinbringung mit, dass sie kein Verjährungsproblem sehe, da die geltend gemachten Ansprüche ohnehin erst nach 30 Jahren verjährten. Der im Verfahren später dennoch erhobene Verjährungseinwand verstößt daher im konkreten Fall gegen Treu und Glauben.OGH 6 Ob 179/15i, 14.01.2016
- Gemäß der älteren österreichischen Rechtsprechung rechtfertigen Vergleichsverhandlungen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist oder darüber hinaus gegenüber der Verjährungseinrede die Replik der Arglist. Nach der neueren Rechtsprechung liegt ein Hemmungsgrund eigener Art vor.OGH 1 Ob 111/14a, 18.09.2014
- Hier verneint.OGH 8 Ob 26/10x, 22.03.2011
- Hier: Außerstreitiges Unterhaltsverfahren.OGH 7 Ob 156/10g, 29.09.2010
- Aus der Wahrnehmung der Strafrechtspflege durch den beklagten Bund gegenüber dem Geschäftsführer der klagenden Partei kann eine der Arglist gleichzuhaltende Drohung nicht abgeleitet werden.OGH 1 Ob 68/01h, 25.09.2001
- Dazu zählt nicht nur ein aktives Vorgehen des Schuldners so, wenn er den Gläubiger geradezu abhält, die Verjährung durch Einklagung vorzubeugen, sondern es verstößt auch ein Verhalten des Schuldners gegen die guten Sitten, auf Grund dessen der Gläubiger nach objektiven Maßstäben der Auffassung sein konnte, sein Anspruch werde entweder ohne Rechtsstreit befriedigt oder nur mit sachlichen Einwendungen bekämpft, sodass er aus diesen Gründen eine rechtzeitige Klagsführung unterlassen hat.OGH 1 Ob 2/93, 11.05.1993
- Verstoß gegen die guten Sitten, wenn aus einem auch im eigenen Interesse gelegenen Zuwarten des Gegners mit kostenintensiver Prozessführung bis zur Beendigung eines präjudiziellen Rechtsstreits Anspruchsverjährung abgeleitet wird.OGH 6 Ob 502/86, 26.03.1987
- Zuwarten mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruches im Vertrauen auf die Zusage (des Beklagten) im Falle seines Obsiegens in einem anderen Prozess die Forderung zu bezahlen.OGH 3 Ob 541/77, 24.05.1977
- Vergleichsverhandlungen bis zum Ablauf der Verjährungszeit.OGH 4 Ob 624/71, 18.01.1972
- Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristenversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückgeht.OGH 8 Ob 111/70, 12.05.1970
- Wer die gegebene Zusage, eine bei Vergleichsverhandlungen in Schwebe gelassene Angelegenheit zu bereinigen, nicht einhält, kann sich auf Verjährung nicht berufen.OGH 7 Ob 64/69, 30.04.1969
- Vertröstungen hindern die Verjährung nicht.OGH 8 Ob 123/68, 07.05.1968
- Wenn die Fristversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten des Gegners zurückgeht, verstößt die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben (so auch schon SZ 28/149).OGH 2 Ob 52/68, 04.04.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 62.
- OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 8 Ob 105/24k, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 79/24i, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 62/18b, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 65/17z, 30.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 71/16y, 25.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 258/15w, 28.01.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.
Nein. Klagt der Schuldner selbst darauf, dass die Forderung nicht besteht, hält das die Frist nicht auf. Auch wenn diese Klage eingebracht und danach abgewiesen wird, läuft die Verjährung ungehindert weiter.