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Darf sich jemand auf Verjährung berufen, der mich hinhielt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Geschädigte, Versicherungen
Nein. Hat der Schuldner Sie durch sein Verhalten davon abgehalten, rechtzeitig zu klagen, etwa durch Vergleichsverhandlungen oder Zusagen, verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn er sich später auf die Verjährung beruft. Bloßes Schweigen genügt dafür aber nicht, wenn Sie sich leicht selbst informieren konnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (62 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Zur Frage der Erhebung der Verjährungseinrede wider Treu und Glauben.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 62.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung

Nein. Lehnt der Schuldner Ihre Forderung von Beginn an ab und sagt er nur zu, sich bei Dritten für Sie zu verwenden, sind das keine Vergleichsverhandlungen. Die Verjährungsfrist läuft dadurch unverändert weiter.

günstig für Schuldner Klage des Schuldners und Verjährung

Nein. Klagt der Schuldner selbst darauf, dass die Forderung nicht besteht, hält das die Frist nicht auf. Auch wenn diese Klage eingebracht und danach abgewiesen wird, läuft die Verjährung ungehindert weiter.

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