Prüft das Gericht unfaire Vertragsklauseln von selbst?
günstig für Verwender betrifft Konsument, Unternehmer, Beklagter, Kläger
Nein. Das Gericht greift eine sittenwidrige oder gröblich benachteiligende Klausel nur auf, wenn Sie sich im Verfahren darauf berufen. Es genügt, wenn sich Ihr Vorbringen der Sache nach schlüssig darauf stützt. Ein bloßes Bestreiten der Vertragspflicht reicht nur dann, wenn die Ungültigkeit geradezu auf der Hand liegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Nichtigkeit einer Nebenbestimmung ist nur über Einwendung wahrzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sowohl die Sittenwidrigkeit einer Vertragsbestimmung als auch die Unwirksamkeit von Klauseln nach § 879 Abs 3 ABGB ist nur auf Einrede wahrzunehmen.OGH 10 Ob 73/08w, 09.09.2008
- Die bloße Bestreitung einer Vertragspflicht ist höchstens dann auch als Einwendung deren Sittenwidrigkeit zu verstehen, wenn eine Nichtigkeit der insofern betroffenen Vertragsklausel gemäß § 879 Abs 3 ABGB geradezu auf der Hand liegt.OGH 1 Ob 273/02g, 26.11.2002
- Es genügt auch eine zumindest schlüssige Geltendmachung durch ein entsprechendes Sachvorbringen.OGH 3 Ob 2004/96v, 29.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 47/16g, 18.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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