Wie viel Geld muss mir bei einer Pfändung bleiben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In allen Insolvenzfällen richtet sich die Belastbarkeit des Unterhaltspflichtigen nach dem Unterhaltsexistenzminimum gemäß § 291b EO, das ausnahmsweise in den Grenzen des § 292b EO unterschritten werden kann.OGH 1 Ob 160/09z, 05.05.2010
- Hier: Die Frage, ob sich die Anwendung der Differenzmethode auf jene Fälle reduziert, in denen der Unterhaltspflichtige entweder bereits bei Eröffnung des Konkursverfahrens (in der Form eines Schuldenregulierungsverfahrens) unselbstständig erwerbstätig war (8 Ob 50/04t = EFSlg 107.212) oder zwar zu diesem Zeitpunkt ein Unternehmen betrieb, dieses in weiterer Folge dann aber gemäß § 114 KO geschlossen wurde und ob in den letztgenannten Fällen der Differenzrechnung ein aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (nunmehr) tatsächlich erzieltes (3 Ob 1/05a) oder ein - nach Anspannungsgrundsätzen - erzielbares Einkommen zu Grunde zu legen ist (6 Ob 284/02m = EFSlg 103.521; 6 Ob 51/04z), wird - nach ausführlicher Ableitung - ausdrücklich offen gelassen.OGH 6 Ob 52/06z, 06.04.2006
- Unterhaltsforderungen genießen Priorität. Ein pflichtbewusster Unterhaltsschuldner wird seine Kinder im Normalfall an seinen - wenn auch kärglichen - Einkommensverhältnissen teilhaben lassen.OGH 6 Ob 97/00h, 17.05.2000
- Eine genaue Berechnung dieses Betrages ist nicht möglich, es ist im Einzelfall eine nach den gegebenen Umständen für den Unterhaltsschuldner und den Unterhaltsberechtigten noch am ehesten tragbare Regelung zu treffen. Diese Grundsätze eröffnen den Gerichten somit einen Ermessensspielraum.OGH 10 Ob 83/00d, 18.04.2000
- Ein Grundsatz, dass die angemessene Herabsetzung des Freibetrages ihre Grenze findet, wenn nicht einmal der laufende Unterhalt zur Gänze hereingebracht werden könnte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.OGH 3 Ob 5/94, 23.03.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008667 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 36.
- OGH 5 Ob 187/23w, 27.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 156/23x, 06.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 63/22w, 22.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 4/17t, 30.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 292b · Herabsetzung des unpfändbaren Betrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur soweit die vereinbarte Höhe mit dem aktuellen gesetzlichen Unterhalt übereinstimmt. Ein in einem Vergleich festgelegter Unterhalt zählt bei der Pfändung also bloß bis zu diesem Betrag als gesetzlicher Unterhalt. Welche Art von Unterhalt vereinbart wurde, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses und den damaligen Umständen.
Ja. Ein Anspruch, mit dem Sie sich später bei einem anderen zurückholen können, was Sie für ihn gezahlt haben, kann gepfändet werden. Er wird als bedingte Forderung behandelt, weil der Rechtsgrund und der begründende Sachverhalt schon zum Teil vorliegen.