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Bleibt mein Unterhalt gesetzlich, obwohl wir ihn verglichen haben?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ja, wenn sich der vereinbarte Betrag im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs hält. Dass die Höhe durch einen Vergleich festgesetzt wurde, ändert an der Natur des Anspruchs nichts. Im Zweifel wird angenommen, dass der Vergleich den gesetzlichen Unterhalt nur genauer festlegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der Umstand, daß Unterhaltsansprüche der Höhe nach durch Vergleich festgesetzt sind, ändert an der Natur der gesetzlichen Unterhaltsansprüche nichts.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 49.

Im Gesetz

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