Ist mein im Scheidungsvergleich geregelter Unterhalt ein gesetzlicher?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhalt nach § 69 Abs 2 EheG.OGH 1 Ob 585/93, 21.12.1993
- Und nur in diesem Rahmen eine Fixierung und Konkretisierung der Höhe und der Leistungsmodalitäten nach bedeutet.OGH 1 Ob 786/79, 05.03.1980
- Solange sich die Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegt.OGH 6 Ob 564/77, 24.03.1977
- Auch wenn er etwas höher ist als bei gerichtlicher Bemessung; auch bei vertraglich vereinbarter Wertsicherung.OGH 3 Ob 88/74, 17.12.1974
- Hier: Aufrechte Ehe; Unterhaltsvergleich im Unterhaltsprozess.OGH 5 Ob 31/73, 21.02.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 6 Ob 174/23s, 23.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Für die einvernehmliche Scheidung sieht das Gesetz keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vor; Sie bekommen Unterhalt nur, wenn Sie ihn vereinbart haben. Ein vereinbarter Unterhalt wird zwar in mancher Hinsicht wie ein gesetzlicher behandelt, bleibt aber ein vereinbarter.
Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.