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Ist mein im Scheidungsvergleich geregelter Unterhalt ein gesetzlicher?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Ja, wenn er auf dem Verschulden an der Scheidung beruht und sich im gesetzlichen Rahmen hält. Dass Sie die Höhe anlässlich der Scheidung vereinbart haben, macht daraus keinen bloß vertraglichen Anspruch. Er darf auch etwas höher sein als bei gerichtlicher Bemessung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung wird deshalb, weil die Streitteile den der Beklagten - mit Rücksicht darauf, dass die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers geschieden wurde - gebührenden gesetzlichen Unterhalt anlässlich der Scheidung vergleichsweise geregelt haben, nichts daran geändert, dass der Unterhaltsanspruch der Beklagten auf dem Gesetz beruht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung

Nein. Für die einvernehmliche Scheidung sieht das Gesetz keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vor; Sie bekommen Unterhalt nur, wenn Sie ihn vereinbart haben. Ein vereinbarter Unterhalt wird zwar in mancher Hinsicht wie ein gesetzlicher behandelt, bleibt aber ein vereinbarter.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verlust des vereinbarten Unterhalts

Ja. Die Regeln über den Verlust des Unterhalts wegen schwerer Verfehlungen gelten für den gesetzlichen Unterhalt immer. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er durch ein Urteil festgesetzt oder in einem Vergleich vereinbart wurde.

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