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Kann ich die Ablehnung eines Richters bis zum Höchstgericht bringen?

betrifft Antragsteller, Parteien, Erbe, Kläger
Nein. Auch im Verfahren außer Streitsachen, etwa in Pflegschafts- oder Verlassenschaftssachen, ist gegen die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag kein Revisionsrekurs zulässig. Hat das Gericht zweiter Instanz die Ablehnungsgründe inhaltlich geprüft und die Entscheidung bestätigt, ist der Rechtszug damit zu Ende. Dasselbe gilt für die Ablehnung von Sachverständigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 07.07.2020 (79 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Gegen die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist auch im außerstreitigen Verfahren ein Revisionsrekurs unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 79.

Im Gesetz

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