Zum Inhalt springen

Ist gegen die zweite Abweisung meiner Richterablehnung noch etwas möglich?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller
Hat das Erstgericht Ihren Ablehnungsantrag zurückgewiesen und wurde diese Entscheidung bestätigt, ist ein weiteres Rechtsmittel ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag inhaltlich geprüft oder nur aus formalen Gründen zurückgewiesen hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

§ 24 Abs 2 JN schließt im Fall der „Zurückweisung" eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender Entscheidung generell aus, und zwar unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag meritorisch behandelt und das Vorliegen eines Ablehnungsgrunds verneint oder den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückgewiesen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 56.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Ende des Rechtszugs bei Richterablehnung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters
Verfahrensrecht · Weiterer Rechtszug bei formaler Zurückweisung
Verfahrensrecht · Überprüfung formaler Zurückweisung bei Ablehnung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Richters