Kann ich weiterkämpfen, wenn mein Antrag gegen den Richter abgewiesen wurde?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Wenn Sie einen Richter wegen Befangenheit ablehnen und Ihr Rechtsmittel dagegen vom Gericht zweiter Instanz zurückgewiesen wird, können Sie dagegen nicht weiter vorgehen. Ein weiteres Rechtsmittel an das nächsthöhere Gericht ist in diesem Fall nicht zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Unzulässigkeit eines Rekurses in einem Inzidenzverfahren über die Ablehnung eines Richters, der gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz gerichtet ist, mit dem dieses einen Rekurs zurückweist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Anfechtung beim Obersten Gerichtshof ist möglich, wenn das Rekursgericht den Rekurs ohne Vornahme einer meritorischen Prüfung der Ablehnungsgründe aus formellen Gründen zurückweist.OGH 4 Ob 25/12y, 17.04.2012
- Zurückweisung eines Revisionsrekurses bei bestätigender Rekursentscheidung in Ablehnungssachen.OGH 8 Ob 52/89, 19.10.1989
- Hier: Ein gegen die rekursgerichtliche Bestätigung der erstgerichtlichen Sachentscheidung gerichtetes und daher unzulässiges Rechtsmittel vom Rekursgericht zurückgewiesen.OGH 4 Ob 580/88, 27.09.1988
- Unzulässigkeit des Rekurses, wenn das Erstgericht einen gegen die rekursgerichtliche Bestätigung der erstgerichtlichen Sachentscheidung gerichteten und daher gemäß § 24 Abs 2 JN unzulässigen Rekurs zurückweist und diese Zurückweisung vom Rekursgericht im Hinblick auf § 24 Abs 2 JN bestätigt wird.OGH 8 Ob 536/88, 24.03.1988
- Hier: Ablehnung eines Exekutionsrichters.OGH 7 Ob 722/87, 10.12.1987
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Dies gilt auch für Ablehnungsanträge im Zusammenhang mit Außerstreitverfahren.OGH 8 Ob 538/87, 12.03.1987
- Die Erwägungen für die Zulassung eines Rechtsmittels in Ablehnungssachen an die dritte Instanz in jenen Fällen, in denen das Gericht zweiter Instanz eine Erledigung des Rekurses aus formellen Gründen ablehnte (SZ 42/74, 1 Ob 269/67, 5 Ob 226/70 gegenüber EvBl 1962/118), treffen nicht zu, wenn das Gericht zweiter Instanz nicht den erhobenen Rekurs als unzugänglich erachtete, sondern in Erledigung des Rekurses zum Ergebnis kam, daß der Antrag, den das Erstgericht als sachlich nicht gerechtfertigt ansah, wegen Fehlens prozessualer Voraussetzungen unzulässig und daher zurückzuweisen sei.OGH 1 Ob 167/73, 17.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 5 Ob 101/22x, 01.06.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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