Wann ist etwas sittenwidrig, obwohl es nicht verboten ist?
betrifft Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Vertragspartner
Fehlt ein gesetzliches Verbot, ist eine Vereinbarung nur dann sittenwidrig, wenn die Abwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen ergibt. Stehen Interessen gegeneinander, muss ein grobes Missverhältnis zwischen den verletzten und den geförderten Interessen bestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (97 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Falls ein gesetzliches Verbot fehlt, kann Sittenwidrigkeit im Sinne des § 879 ABGB nur dann angenommen werden, wenn die Interessenabwägung eine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen oder bei Interessenkollision ein grobes Missverhältnis zwischen den durch die Handlung verletzten und den durch sie geförderten Interessen ergibt (Übereinstimmend mit Klang - Gschnitzer, Kommentar 2. Auflage IV,183).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Satzung einer Genossenschaft, die ein Eintrittsgeld für Mitglieder vorsieht.OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024
- Unterbrechung der Wärmeversorgung bei Manipulation der Messeinrichtung.OGH 5 Ob 172/23i, 28.05.2024
- Eine Änderung des § 1155 ABGB zu Lasten des Arbeitnehmers ist an § 879 Abs 1 ABGB zu messen.OGH 8 ObA 58/23x, 15.02.2024
- Hier: Testamentsklausel.OGH 2 Ob 15/19y, 25.07.2019
- Keine Sittenwidrigkeit des Verzichts auf die Verzinsung des Kaufpreises für einen Zeitraum von 7 Monaten ab Vertragsunterfertigung bei beiderseitigem Unternehmergeschäft.OGH 10 Ob 52/15t, 07.06.2016
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Provisionsverzicht in einem Agenturvertrag eines Versicherungsvertreters.OGH 3 Ob 138/14m, 22.10.2014
- Hier: Vereinbarung zur Abführung eines Teils der Aufwandsentschädigung als Gemeinderat an die Stadtparteileitung.OGH 6 Ob 54/10z, 24.06.2010
- Hier: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer zwischen einem Finanzdienstleister und dessen Vertriebspartner geschlossenen Provisionsvereinbarung.OGH 9 ObA 91/08k, 30.09.2009
- Hier: Zur Sittenwidrigkeit eines vereinbarten Rechts auf Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmers in einer als Lizenzvertrag übertitelten Vereinbarung über die Überlassung von Computersoftware gegen einmaliges Entgelt.OGH 1 Ob 145/08t, 28.01.2009
- Hier: Erhebliche Einschränkung der Berufsmöglichkeiten eines Profifußballers; Zahlung einer Transfersumme.OGH 8 ObA 268/97p, 25.06.1998
- Die Vereinbarung, wonach der Handelsvertreter für die Überlassung der Vertretung ein Entgelt zu zahlen hat, verletzt dann nicht rechtlich geschützte Interessen des Handelsvertreters oder benachteiligt den Handelsvertreter nicht in gröblicher Weise, wenn ihm - wie hier - ein Vertragsgebiet übergeben wird, in dem bereits ein Kundenstock geschaffen wurde, mit dem laufend namhafte Umsätze erzielt werden können, der Handelsvertreter sich also die besonderen Mühen und Aufwendungen zur Erlangung eines solchen Kundenstocks erspart.OGH 4 Ob 255/97x, 07.10.1997
- Dabei ist eine umfassende, die Umstände des einzelnen Falles berücksichtigende Interessenabwägung, die auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen hat, vorzunehmen.OGH 8 ObA 290/94, 25.11.1994
- Bei der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts sind auch alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.OGH 8 Ob 531/93, 25.03.1993
- Die Interessenabwägung hat auch den aus der Rechtsordnung ablesbaren Wertungsgesichtspunkten zu geschehen.OGH 1 Ob 739/83, 09.11.1983
- Hier: Interessenabwägung zwischen freizügigem Erwerbsleben und der Heranbildung ausreichenden Offiziersnachwuchses.OGH 5 Ob 543/82, 26.04.1983
- Hier: Drohung mit Konkursantrag kein Missverhältnis der Interessenslagen.OGH 7 Ob 800/81, 14.01.1982
- Hier: Forderung des (lediglich) gewerberechtlichen Geschäftsführers einer GmbH.OGH 3 Ob 619/81, 25.11.1981
- Keine Sittenwidrigkeit der Provisionszahlungspflicht für Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen.OGH 5 Ob 607/79, 25.09.1979
- Bei der Beurteilung, ob eine auffällige, grobe Verletzung solcher Interessen vorliegt, kommt es wie überhaupt bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes, nicht darauf an, ob sich die handelnde Person dessen bewusst war oder bewusst sein konnte.OGH 3 Ob 8/73, 30.01.1973
- Hier: KIBA - Kinokonzessionsverpachtungen.OGH 6 Ob 263/67, 04.10.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 97.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 57/24z, 19.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 172/23i, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 58/23x, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 106/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 142/21t, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 116/21a, 27.07.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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