Kann ein Vertrag ungültig sein, ohne ein Gesetz zu verletzen?
betrifft Vertragsparteien, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Ein Geschäft ist auch dann unwirksam, wenn es zwar gegen kein geschriebenes Gesetz verstößt, aber offenbar rechtswidrig ist, weil es ungeschriebene und oberste Rechtsgrundsätze verletzt. Maßstab ist, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht. Darunter kann etwa ein grobes Missverhältnis zwischen den Interessen beider Seiten fallen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (48 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1953)
Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, d. i. aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Geschäft ist sittenwidrig, wenn es, ohne gegen ein positives inländisches Gesetz zu verstoßen, offenbar rechtswidrig ist, also ungeschriebenes Recht ‑ insbesondere allgemeine und oberste Rechtsgrundsätze ‑ verletzt.OGH 3 Ob 99/12y, 11.07.2012
- Hier: Zur Sittenwidrigkeit eines vereinbarten Rechts auf Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmers in einer als Lizenzvertrag übertitelten Vereinbarung über die Überlassung von Computersoftware gegen einmaliges Entgelt.OGH 1 Ob 145/08t, 28.01.2009
- Grobes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Interessen bei Dienstvertrag.OGH 4 Ob 20/81, 17.03.1981
- Sittenwidriges Beharren auf Verzicht hinsichtlich Geltendmachung der Umstandsklausel bei Unterhaltsvergleich.OGH 6 Ob 113/75, 06.11.1975
- Wenn der Kurator eines Vollentmündigten den Vertrag, den er mit seinem unvertretenen Kuranden abschloss, als absolut nichtig anficht, handelt er sittenwidrig.OGH 6 Ob 322/65, 15.12.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 48.
- OGH 6 Ob 68/24d, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 21/22z, 23.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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