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Hafte ich als Mieter für Schäden meiner Gäste?

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Als Mieter oder Pächter haften Sie nicht nur für Schäden, die Sie selbst verschulden. Sie haften auch für das Verschulden jener Personen, die die Sache mit Ihrer Duldung benützen, etwa Familienangehörige, Personal, Gäste und Handwerker. Wie weit dieser Kreis reicht, ergibt sich aus dem Zweck des Vertrags.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Der Bestandnehmer haftet bei Beschädigungen nicht nur für sein eigenes Verschulden, sondern auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (Ehrenzweig, Recht der Schuldverhältnisses 1928, 459 f). Gschnitzer schließt in diesem Personenkreis namentlich Familienangehörige, Personal ,Gäste und Handwerker ein (Schuldrecht, Besonderer Teil, 55). Klang, der gleichfalls eine Haftung des Bestandnehmers für Verschulden der Hausgenossen, Dienstpersonen und Gäste annimmt, verweist darauf, dass der bestimmungsgemäße Gebrauch der Bestandsache auch deren Benutzung durch andere Personen als den Bestandnehmer in sich schließt. eine solche Benutzung müsse als mittelbarer Gebrauch des Bestandnehmers angesehen werden, für dessen Ordnungsmäßigkeit er ebenso wir für den unmittelbaren Gebrauch zu haften habe (Klang 2. Auflage V, 94). Die Abgrenzung des Personenkreises, für den diese Haftung zum Tragen kommen, ergibt sich aus dem Vertragszweck (Klang aaO, 2 Ob 647/57 MietSlg 6299/11).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Haftung des Vermieters für Handwerker

Die Pflicht des Vermieters, das Mietobjekt brauchbar zu übergeben und zu erhalten, ist nur eine Anpassung der Gewährleistungsregeln und begründet für sich allein keine Ersatzpflicht für Schäden aus einem Mangel. Solche Schäden können Sie nur nach den allgemeinen Regeln bei Verschulden verlangen. Der Vermieter haftet dabei nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das der Handwerker, die er mit der Instandhaltung beauftragt.

günstig für Mieter Schadenersatz des Mieters

Ja. Ihr Recht als Mieter oder Pächter ist so stark ausgestaltet, dass Sie bei rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffen selbst Schadenersatz verlangen können. Sie können sich also direkt an denjenigen wenden, der den Schaden am Mietobjekt verursacht hat.

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