Hafte ich als Mieter für Schäden meiner Gäste?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel, nach der der Mieter sämtliche Schäden, die er oder ihm zuzurechnende Personen schuldhaft verursacht haben, unverzüglich auf eigene Kosten zu beheben hat.OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025
- Von Bewährungsgehilfeverein betreute Jugendliche beschädigen Villa.OGH 7 Ob 564/78, 11.05.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 2 Ob 66/26h, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 32/23m, 19.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 181/17m, 21.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Pflicht des Vermieters, das Mietobjekt brauchbar zu übergeben und zu erhalten, ist nur eine Anpassung der Gewährleistungsregeln und begründet für sich allein keine Ersatzpflicht für Schäden aus einem Mangel. Solche Schäden können Sie nur nach den allgemeinen Regeln bei Verschulden verlangen. Der Vermieter haftet dabei nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das der Handwerker, die er mit der Instandhaltung beauftragt.
Ja. Ihr Recht als Mieter oder Pächter ist so stark ausgestaltet, dass Sie bei rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffen selbst Schadenersatz verlangen können. Sie können sich also direkt an denjenigen wenden, der den Schaden am Mietobjekt verursacht hat.