Kann ich nach der Frist noch Reparatur statt Rücktritt verlangen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ergänzung des rechtzeitig erhobenen Wandlungsbegehrens durch ein nachträgliches (gegebenenfalls hilfsweise gestelltes) Preisminderungsbegehren.OGH 3 Ob 139/23x, 06.09.2023
- Hier: Rechtslage vor dem Inkrafttreten des GewRÄG, BGBl I 2001/48.OGH 7 Ob 212/06m, 29.11.2006
- Daher ist der Präklusionseinwand der Beklagten nicht berechtigt, wenn die Klägerin ihren Anspruch schon in der Klage auch auf Gewährleistung gestützt, aber erst in der Verhandlung am 9. 11. 2005 erstmals als Gewährleistungsbehelf Preisminderung geltend gemacht hat.OGH 7 Ob 212/06m, 29.11.2006
- Das, was für die Perpetuierung der Gewährleistungseinrede durch fristgerechte Mängelanzeige gilt, ist in gleicher Weise auf die Perpetuierung des Gewährleistungsrechts durch Klage anzuwenden, soweit letztere nur fristgerecht und auf den Mangel gestützt eingebracht wurde.OGH 1 Ob 166/98p, 25.08.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018683 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 9 Ob 47/25i, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 7/25w, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 139/23x, 06.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 52/18k, 15.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.
Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.