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Darf ein Vertrag jede vorzeitige Auflösung ausschließen?

betrifft Mieter, Vermieter, Vertragsparteien, Unternehmer
Nein. Wird die vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen völlig ausgeschaltet, ist das sittenwidrig. Ein allgemeiner Kündigungsverzicht auf bestimmte oder bestimmbare Zeit, auch nur von einer Seite, ist dagegen zulässig und wirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Sittenwidrig ist die völlige Ausschaltung der vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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