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Kann ein unkündbarer Vertrag aus wichtigem Grund enden?

betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Auch wenn ein Dauervertrag als unkündbar vereinbart ist, kann er aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden. Dasselbe gilt, wenn die Vertragspartner einen besonderen Auflösungsgrund vereinbart haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Unkündbarkeit eines Dauerschuldverhältnisses steht seiner Auflösung aus einem wichtigen Grund nicht entgegen (so in Ansehung der Bestandverträge MietSlg 23181 ua). Dasselbe gilt für den Fall, dass ein besonderer Auflösungsgrund vereinbart wurde (hier Auflösung eines Eigenhändlervertrages).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 52.

Im Gesetz

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