Kann ein unkündbarer Vertrag aus wichtigem Grund enden?
betrifft Vertragspartner, Mieter, Vermieter, Unternehmer
Auch wenn ein Dauervertrag als unkündbar vereinbart ist, kann er aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden. Dasselbe gilt, wenn die Vertragspartner einen besonderen Auflösungsgrund vereinbart haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Unkündbarkeit eines Dauerschuldverhältnisses steht seiner Auflösung aus einem wichtigen Grund nicht entgegen (so in Ansehung der Bestandverträge MietSlg 23181 ua). Dasselbe gilt für den Fall, dass ein besonderer Auflösungsgrund vereinbart wurde (hier Auflösung eines Eigenhändlervertrages).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertragskündigung aus wichtigem Grund, weil die Klägerin ihre Verpflichtung zur Beistellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheit (einverleibungsfähige Höchstbetragshypothek) nicht mehr erfüllen konnte.OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026
- Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht. Bei vereinbarter Unkündbarkeit ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 5 Ob 4/14w, 26.09.2014
- Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, ob im Vorhinein, also im Zeitpunkt der Entscheidung, die Fehlerhaftigkeit der unternehmerischen Entscheidung erkennbar war.OGH 6 Ob 182/13b, 28.11.2013
- Hier: Vereinbarung über den Ausschluss eines ordentlichen Kündigungsrechts bei Wasserversorgungsverträgen (zwischen einem Monopolisten und den Abnehmern des Wasserversorgungsunternehmens).OGH 1 Ob 143/10a, 14.09.2010
- Ob eine Klausel, die eine Sperre des Diensteangebots bei noch aufrechtem Mobiltelefonievertrag unter Andauern der Zahlungspflicht des Kunden für auf die Zeit der Sperre entfallende Grundentgelte ermöglicht, zulässig ist, unterliegt unabhängig von den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund einer nachprüfenden Kontrolle.OGH 4 Ob 91/08y, 10.06.2008
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Das gilt - abgesehen von einer aufgrund Vereinbarung unter keinen Umständen entziehbaren Verwaltung, die nur durch Ausschluss nach § 1210 ABGB beendet werden könnte - auch für die Verwalterbestellung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.OGH 4 Ob 229/07s, 20.05.2008
- Dies gilt aber - wenn der Mietvertrag dem MRG oder doch zumindest den Kündigungsbestimmungen des MRG unterliegt - nur für Gründe, die in der Sphäre des Bestandnehmers liegen.OGH 3 Ob 66/06m, 27.06.2006
- Hier zur Frage des Ausschlusses des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechtes bei Gewinnscheinen.OGH 10 Ob 34/05f, 24.01.2006
- Gründe, mit denen schon bei Abschluss des Dauerrechtsverhältnisses gerechnet werden musste, oder Veränderungen, die von den Vertragsparteien offensichtlich in Kauf genommen wurden, können dessen vorzeitige Auflösung jedenfalls nicht rechtfertigen.OGH 1 Ob 176/98h, 25.08.1998
- Die Vertragsbeziehung zwischen dem ehemaligen Arbeitnehmer und dem eine Betriebspension leistenden Arbeitgeber ist als Dauerschuldverhältnis anzusehen.OGH 9 ObA 229/97k, 11.03.1998
- Hier: Vermittlungsvertrag.OGH 8 Ob 1624/93, 09.09.1993
- Hier: Kreditverhältnis.OGH 1 Ob 536/93, 02.07.1993
- Dabei kommt es nicht so sehr auf eine Vertragsverletzung, sondern auf eine bei Vertragsabschluss nicht absehbare Änderung der Verhältnisse an, Umstände, mit denen bei Abschluss des Vertrages gerechnet werden musste, stellen daher keinen Auflösungsgrund dar.OGH 7 Ob 585/92, 30.07.1992
- Einer Kündigung aus wichtigem Grund ist den Dauerschuldverhältnissen immanent. Eine volle Abdingung der außerordentlichen Kündigung ist unzulässig.OGH 6 Ob 531/85, 12.06.1986
- Wenn die einem Dauerschuldverhältnis immer zugrundeliegende Vertrauensbasis weggefallen ist.OGH 3 Ob 552/83, 15.06.1983
- Bei Bestandverträgen ist die vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund im § 1118 ABGB besonders geregelt.OGH 1 Ob 737/81, 18.11.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 52.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 53/18d, 24.05.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 87/15b, 22.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Mietrecht · Auflösung trotz Unkündbarkeit
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung von Dauerverträgen
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung eines Dauervertrags
Vertragsrecht · Erschwerung als Auflösungsgrund bei Dauerverträgen
Mietrecht · Vorzeitige Auflösung des Mietvertrags