Wie lange darf mich ein Bierlieferungsvertrag binden?
betrifft Gastwirte, Brauereien, Unternehmer
Ob die Laufzeiten mehrerer aufeinander folgenden Lieferverträge zusammenzuzählen sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob Ihre wirtschaftliche Bewegungsfreiheit als Wirt gewahrt bleibt. Kann der zweite Vertrag rasch gekündigt werden, liegt keine unzulässige Einschränkung vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Auch die Frage, ob die Laufzeit mehrerer jeweils noch innerhalb der Laufzeit des vorangegangenen Vertrages abgeschlossener "Anschluß-Bierlieferungsverträge" bei der Beurteilung des zeitlichen Übermaßes der Bindung zusammenzurechnen ist oder nicht, stets von den Umständen des Einzelfalles abhängen, also vor allem davon, ob in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Gastwirtes gewahrt war oder nicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, wenn der zweite Vertrag rasch gekündigt werden kann.OGH 4 Ob 7/22s, 25.01.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 7/22s, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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