Wovon hängt ab, ob meine Bindung an die Brauerei hält?
betrifft Gastwirt, Unternehmer, Brauerei, Lieferant
Bei einem langfristigen Bierbezugsvertrag werden die schutzwürdigen Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen. Das Interesse der Brauerei wiegt umso schwerer, je größer die Gegenleistung ist, die sie zur Verfügung stellt, und je geringer Ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit als Gastwirt eingeschränkt wird. Dieselbe Abwägung gilt für vergleichbare Bezugsverträge, etwa über Schmiermittel, Kaffee oder Treibstoff.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Bei der Beurteilung, ob ein langfristiger Bierbezugsvertrag sittenwidrig ist, sind die beiderseitigen schutzwürdigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Das schutzwürdige Interesse der Brauerei wird umso höher zu veranschlagen sein, je größer das von ihr zur Verfügung gestellte Äquivalent und je geringer die Beschränkung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit des Gastwirtes ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Tankstellenvertrag.OGH 6 Ob 322/00x, 22.02.2001
- Hier: Kaffeebezugsvertrag.OGH 7 Ob 211/99a, 11.05.2000
- Hier: AutomatenaufstellungsvertragOGH 7 Ob 595/85, 04.07.1985
- Ob ein Bierbezugsvertrag sittenwidrig ist, hängt einerseits von der Bindungsdauer, zum anderen ganz allgemein vom Inhalt, Motiv und Zweck des Vertrages ab.OGH 6 Ob 694/83, 13.10.1983
- Hier: Schmiermittelbezugsvertrag.OGH 5 Ob 732/81, 18.01.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 6 Ob 42/17w, 29.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Sittenwidrige Abhängigkeit vom Lieferanten
Vertragsrecht · Prüfung eines Bierbezugsvertrags
Vertragsrecht · Bindungsdauer bei Bierlieferungsverträgen
Vertragsrecht · Bezugsbindung und wirtschaftliche Knebelung
Arbeitsrecht · Fürsorgepflicht und Treuepflicht im Arbeitsverhältnis