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Wovon hängt ab, ob meine Bindung an die Brauerei hält?

betrifft Gastwirt, Unternehmer, Brauerei, Lieferant
Bei einem langfristigen Bierbezugsvertrag werden die schutzwürdigen Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen. Das Interesse der Brauerei wiegt umso schwerer, je größer die Gegenleistung ist, die sie zur Verfügung stellt, und je geringer Ihre wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit als Gastwirt eingeschränkt wird. Dieselbe Abwägung gilt für vergleichbare Bezugsverträge, etwa über Schmiermittel, Kaffee oder Treibstoff.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Beurteilung, ob ein langfristiger Bierbezugsvertrag sittenwidrig ist, sind die beiderseitigen schutzwürdigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Das schutzwürdige Interesse der Brauerei wird umso höher zu veranschlagen sein, je größer das von ihr zur Verfügung gestellte Äquivalent und je geringer die Beschränkung der wirtschaftlichen Entscheidungsfreiheit des Gastwirtes ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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