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Ist der Bruch eines Vertrags auch unlauterer Wettbewerb?

günstig für Vertragstreuer betrifft Unternehmer, Lizenznehmer, Franchisenehmer, Vertragspartner
Ja, wenn sich die verletzte Pflicht unmittelbar auf eine Regelung des Wettbewerbs bezieht. Wer sich darüber hinwegsetzt, um gegenüber dem Vertragspartner einen Vorteil zu erlangen, der die Wettbewerbslage rechtswidrig verändert, handelt zugleich unlauter. Denn damit wird das Vertrauen in bestehende Bindungen erschüttert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Wenn sich die Vertragsverpflichtung unmittelbar auf eine Regelung des Wettbewerbes bezieht und diese in einer Weise verletzt wird, um dem Gegner gegenüber einen Vorteil zu erlangen, der die Wettbewerbslage in rechtswidriger Weise verändert, so bedeutet eine solche Vertragsverletzung auch eine Sittenwidrigkeit im Sinn des § 1 UWG, weil in einem solchen Falle mit dem Vertrauen in bestehende Bindungen eine wesentliche Grundlage jedes Geschäftsverkehrs erschüttert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078846 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Genannte Normen

UWG §1 D4a

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