Ist der Vertrag ungültig, wenn Gewerbevorschriften verletzt wurden?
betrifft Unternehmer, Pächter, Verpächter, Konsumenten
Wer die Vorschriften über die Ausübung eines Gewerbes missachtet, macht sich strafbar. Die privatrechtliche Vereinbarung, die der Gewerbeausübung zugrunde liegt, wird dadurch aber nicht ungültig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Nichtbeachtung der Bestimmung über die Ausübung des Gewerbes hat die Straffälligkeit des Verpächters und Pächters zur Folge, bewirkt aber keineswegs die zivilrechtliche Ungültigkeit der der Gewerbeausübung zugrundeliegenden privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geltung eines Konkurrenzverbotes nach § 7 AngG trotz fehlender gewerbe- und betriebsanlagenrechtlicher Genehmigungen für die an sich erlaubte Tätigkeit im Geschäftszweig des Dienstgebers bzw Unternehmers.OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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