Muss ich zahlen, wenn der Auftragnehmer keine Befugnis hatte?
günstig für Auftragnehmer betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Unternehmer, Konsumenten
Ja. Ein Vertrag ist nicht schon deshalb ungültig, weil jemand Leistungen übernimmt, die eigentlich einem befugten Berufsstand vorbehalten sind. Für die tatsächlich erbrachten Leistungen steht ihm ein Honorar zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Keine Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die ein im Sinne des ZivTG nicht Befugter die Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen übernimmt, die befugten Architekten vorbehalten sind; Honorarzuspruch für solche Leistungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Maklerprovision bei Zweifel an der Befugnis zur Erbringung von Dienstleistungen nach § 373b Abs 1 S 1 GewO 1994.OGH 6 Ob 210/22h, 25.01.2023
- Hier: Zweifel an der verwaltungsrechtlichen Befugnis nach dem AWG.OGH 2 Ob 231/13d, 13.02.2014
- Hier: Nicht Befügter im Sinne der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung.OGH 4 Ob 81/99m, 13.04.1999
- Hier: Honoraranspruch eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters nach Zurücklegung der Berufsausübungsbefugnis.OGH 1 Ob 308/97v, 28.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 210/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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