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Was kann ich tun, wenn jemand den Vertragsabschluss verweigert?

günstig für Begünstigter betrifft Konsument, Unternehmer, Kläger
Besteht eine Pflicht, mit Ihnen einen Vertrag zu schließen, und wird sie verletzt, können Sie auf Abgabe der Zustimmungserklärung oder gleich auf die Leistung klagen. Sie können stattdessen aber auch Schadenersatz verlangen, ohne den Vertragsabschluss gerichtlich durchzusetzen - jedenfalls dann, wenn Sie wegen des Verhaltens der Gegenseite an der Hauptleistung kein Interesse mehr haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Werden Kontrahierungspflichten verletzt, so kann der Begünstigte einerseits die Klage auf Abgabe der Zustimmungserklärung zum Vertrag oder auf unmittelbare Leistung wählen. Der Begünstigte hat aber auch - jedenfalls dann, wenn an der Durchsetzung der Hauptleistung infolge des Verhaltens des Kontrahierungspflichtigen kein Interesse mehr besteht - die Möglichkeit, ohne gerichtliche Durchsetzung der Kontrahierungspflicht Schadenersatz zu verlangen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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