Kann ich Schadenersatz fordern, obwohl ich den Vertrag nicht geschlossen habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 20.11.2024 (125 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verneinung eines auf einen Anspruch gegen die Krankenhausbetreiberin auf Ersatz eines Trauerschadens mit oder ohne Krankheitswert gestützten berechtigten Interesses der Klägerin schon deshalb nicht korrekturbedürftig, da sie und der Verstorbene seit Dezember 2005 getrennt lebten und der Verstorbene ab diesem Zeitpunkt die Scheidung von der Klägerin wünschte.OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024
- Hier: versicherungsrechtliches Konstrukt mit dem Zweck, die Rückzahlung des investierten Kapitals an die Anleger unter allen Umständen sicherzustellen.OGH 7 Ob 105/23a, 24.10.2023
- Hier: Abschlussprüfer.OGH 4 Ob 145/21h, 28.09.2021
- Verständige Vertragsparteien einer Vereinbarung über Reinigungsdienstleistungen würden alle mit der vertraglichen Hauptleistung der beklagten Partei geradezu typischerweise in Berührung geratenden Personen, wie etwa Kunden und Personal des Auftraggebers, in den Schutzbereich des Vertrags, mit dem eine gefahrlose Benutzung von dessen Flächen und Räumlichkeiten sichergestellt werden sollte, einbeziehen.OGH 2 Ob 209/17z, 29.11.2018
- Hier: Gebäudebündelversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser (unechte) Vertrag zugunsten Dritter entfaltet Schutz‑ und Sorgfaltspflichten zugunsten der Versicherten.OGH 7 Ob 96/16t, 28.09.2016
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- Schutz- und Sorgfaltspflichten bestehen nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern auch gegenüber bestimmten dritten Personen, die durch die Vertragserfüllung erkennbar in erhöhtem Maße gefährdet werden und der Interessensphäre eines Vertragspartners angehören. Der Dritte erwirbt unmittelbare vertragliche Ansprüche gegen den Schuldner.OGH 3 Ob 102/14t, 22.10.2014
- Hier aber: Fesselballonstarts für Gewinner eines Gewinnspieles aufgrund Vertrag mit Verein durchgeführt; Berechtigung des Geschädigten zur Ballonfahrt (Gewinn) nicht festgestellt.OGH 2 Ob 50/14p, 25.06.2014
- Hier: Bei Flugzeugabsturz verletzte Ehefrau des Piloten als dessen Passagier gegenüber dem Flugsportverein als Flugzeughalter.OGH 2 Ob 229/13k, 19.12.2013
- Hier: Kauf- und Liefervertrag, verletzter Lagerleiter.OGH 2 Ob 191/12w, 30.07.2013
- Im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers mit der Folge des Todes des Patienten ist auch der in aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Patienten lebende Ehegatte aus dem Behandlungsvertrag derart geschützt, dass er für einen bei ihm eingetretenen Trauerschaden mit Krankheitswert vom Vertragspartner des Getöteten Ersatz wegen Verletzung vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten begehren kann.OGH 9 Ob 83/09k, 30.06.2010
- Schutz- und Sorgfaltspflichten aus einem Vertragsverhältnis bestehen nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern auch gegenüber bestimmten dritten Personen, die durch die Vertragserfüllung erkennbar in erhöhtem Maße gefährdet werden.OGH 2 Ob 128/09a, 28.01.2010
- Zum Kreis der in diesen Schutzbereich des Transportvertrags über die verladende Ware einzubeziehenden Personen gehört auch der, der diese Ware als Unterfrachtführer zu transportieren hatte.OGH 7 Ob 165/08b, 29.04.2009
- Haftung des Werkunternehmers auf Grund eines Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter tritt bei Emissionen (§ 364a ABGB) oder Grundstückssetzungen (§ 364b ABGB) neben die Haftung des Grundeigentümers.OGH 1 Ob 153/07t, 11.09.2007
- Ein Kaskoversicherungsvertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten einer Kfz-Reparaturwerkstätte.OGH 7 Ob 218/06v, 27.09.2006
- In diesem Fall erwirbt der Dritte unmittelbare vertragliche Ansprüche gegen den Schuldner, der dann auch gemäß § 1313a ABGB für das Verschulden jener Personen haftet, deren er sich zur Erfüllung bediente.OGH 2 Ob 226/05g, 12.06.2006
- Hier: Die allfällige Schutzwirkung eines Vertrages zugunsten Dritter erstreckt sich nicht auf bloße Besucher.OGH 6 Ob 70/06x, 06.04.2006
- Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. Hier: Der Kläger aus dem Vertrag seines Arbeitgebers mit der Drittbeklagten.OGH 6 Ob 21/04p, 03.11.2005
- Hier: Baustellenkoordinator als begünstigter Dritter des (Werkvertrages) Vertrages zwischen Bauherr/Bauunternehmer.OGH 4 Ob 229/04m, 21.12.2004
- Beim Treuhandkonto soll die Leistung der Bank aber gerade an den Treuhänder und nicht an die Treugeber erfolgen. Es wäre widersprüchlich, wollte man zum Beispiel annehmen, die Bank sei zwar nur gegenüber dem Treuhänder zur Auszahlung eines Guthabens verpflichtet, doch bei schuldhaftem Verzug stehe der Schadenersatzanspruch den Treugebern zu. Dazu kommt, dass der Ersatz reiner Vermögensschäden beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter eher zurückhaltend beurteilt wird.OGH 9 Ob 128/03v, 25.02.2004
- Die Schutzwirkung des Gesamtvertrages hinsichtlich der Vertragsärzte schlägt auch auf deren Rechtsnachfolger durch.OGH 7 Ob 165/03w, 05.08.2003
- Hier: Unmittelbare Auswirkung eines Gesamtvertrages (§ 341 ASVG) auf den Vertragsarzt als Partei des Einzelvertrages.OGH 7 Ob 165/03w, 05.08.2003
- Ein Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter ist dort nicht zu unterstellen, wo der Dritte gegen einen der beiden Kontrahenten Ansprüche aus eigenem Vertrag hat (vgl SZ 51/176; 7 Ob 672/89; 4 Ob 325/98t; 4 Ob 203/00g).OGH 7 Ob 245/02h, 13.11.2002
- Der begünstigte Personenkreis wird durch objektive Auslegung des Vertrags bestimmt.OGH 1 Ob 33/02p, 25.10.2002
- Der klagende Haftpflichtversicherer ist Ansehung des ihm entstandenen Vermögensschadens in den Schutzbereich des vom beklagten Rechtsanwalt mit dem Versicherungsnehmer abgeschlossenen Mandantsvertrages über die Vertretung im verfahrensgegenständlichen Vorprozess einbezogen.OGH 7 Ob 316/01y, 11.02.2002
- Bei Verträgen, die die Zurverfügungstellung einer Wohnmöglichkeit beinhalten und die Verpflichtung zur Freihaltung und dem Bestreuen der Zugangswege umfassen, ist davon auszugehen, dass davon auch jene Personen erfasst sind, die vorhersehbar diese Wege in einem den Bewohnern vergleichbaren Ausmaß in deren Interesse zu deren Pflege benützen (hier: Pflegehelfer des Wohnberechtigten).OGH 7 Ob 151/00g, 14.12.2000
- Man prüft, ob der Dritte erkennbar durch die Zuwendung der Hauptleistung begünstigt werden soll, ob der Gläubiger, dem gegenüber Erfüllungshandlungen gesetzt werden, ein (besonderes) eigenes Interesse (am Schutz) des geschädigten Dritten hat oder diesem zur Fürsorge verpflichtet ist. Man untersucht, ob bei Vertragsabschluss der Kontakt einer Person oder ihrer Sache mit der Leistung beziehungsweise mit der Hauptleistung oder der auf das Leistungsergebnis hinzielenden Handlung voraussehbar war und es wird die Erkennbarkeit des Gläubigerinteresses ins Treffen geführt.OGH 10 Ob 81/00k, 05.12.2000
- Werden Sachen eines Dritten beschädigt, wird der Kreis der schutzwürdigen Personen dahin abgegrenzt, dass an den beschädigten Gegenständen entweder die Hauptleistung vorgenommen werden soll, ein offensichtliches Interesse des Vertragspartners besteht oder dieser selbst kraft eigener Sorgfaltspflicht die Sache zu bewahren verpflichtet ist.OGH 2 Ob 390/97k, 25.03.1999
- Der in den Schutzkreis des Vertrags aufgenommene Dritte kann direkt gegen den Schuldner ex contractu Schadenersatzansprüche geltend machen.OGH 1 Ob 2317/96h, 16.12.1996
- Empfänger des Frachtgutes von den Schutzwirkungen des Vertrages zwischen Speditionsunternehmen und Unterfrachtführer umfasst.OGH 1 Ob 603/95, 04.06.1996
- Hier: Hochspannungskabel.OGH 7 Ob 627/95, 08.11.1995
- Der Kreis der geschützten Dritten ist auf Grund umfassender Interessenabwägung zu umgrenzen.OGH 4 Ob 2/93, 15.12.1992
- Hier: Versender und Zwischenspediteur.OGH 8 Ob 516/90, 28.06.1990
- Da diese Schutzwirkungen aber eine Folge der zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vereinbarung sind, kommen sie nicht in Betracht, wenn das Verhalten des Schädigers der Vereinbarung entspricht.OGH 3 Ob 513/87, 11.11.1987
- Schutzwirkung zugunsten künftiger Kunden des Vertragspartners des Produzenten: Vom Produzenten abgefüllte Sodawasserflasche explodiert in einem Selbstbedienungsladen und verletzt dort eine andere Ware einkaufende Person.OGH 4 Ob 504/82, 14.12.1982
- Haftung auch für Rechtsmängel.OGH 4 Ob 540/81, 03.11.1981
- Hier: Wohnungseigentümer bei Mangelhaftigkeit des Gesamtbauwerks.OGH 6 Ob 693/81, 12.08.1981
- Nahverhältnis zwischen Personenhandelsgesellschaft und persönlich haftendem Gesellschafter, der als Mitglied des ÖAMTC dessen Pannenhilfe in Anspruch nimmt.OGH 3 Ob 594/80, 25.03.1981
- Hier: Erdgasleistung - ExplosionsschädenOGH 4 Ob 567/79, 14.10.1980
- Eigentümer als begünstigter Dritter eines Untermietvertrages in Bezug auf die vertragliche Nebenverpflichtung, eine übermäßige oder missbräuchliche Abnützung der Bestandsache zu unterlassen.OGH 7 Ob 564/78, 11.05.1978
- Wohnungswerber beziehungsweise Miteigentümer - Verspätungsschaden wegen verspäteter Rohbauerstellung.OGH 6 Ob 572/78, 11.05.1978
- Begünstigte Personen sind Dritte, deren Kontakt mit der vertraglichen Hauptleistung beim Vertragsabschluss voraussehbar war und die der Vertragspartner entweder erkennbar durch Zuwendung der Hauptleistung begünstigte oder an denen er ein sichtbares eigenes Interesse hat oder denen er selbst offensichtlich rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist.OGH 8 Ob 198/76, 19.01.1977
- WerkleistungenOGH 5 Ob 536/76, 23.03.1976
- ProduzentenhaftungOGH 1 Ob 190/75, 04.02.1976
- Die in einem Vertrag übernommene Nebenverpflichtung der Einhaltung einer Maßnahme zum Schutz eines Rechtsgutes (hier eines Fernkabels) eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten ist eine Abart des Vertrages zugunsten Dritter. Aus der Verletzung der dadurch zu seinen Gunsten vertraglich begründeten Schutzpflicht kann der Dritte seinen Schadenersatzanspruch unmittelbar ableiten (Bydlinski JBl 1960,360).OGH 5 Ob 258/75, 20.01.1976
- Hiebei handelt es sich um Fälle in denen die Verbindung mit Verträgen zugunsten Dritter naheliegt, in denen also ein Dritter, auch wenn er nicht Vertragspartner ist, erkennbar begünstigt erscheint.OGH 8 Ob 119/75, 18.06.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 125.
- OGH 7 Ob 164/24d, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 165/24a, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 131/23t, 18.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 160/23z, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 135/23y, 28.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 82/23d, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 241/21s, 29.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Vertrag kann auch Schutzpflichten gegenüber Dritten begründen. Ihr bloßes Vermögen ist als Dritter aber in der Regel nicht in diesen Schutzbereich einbezogen.
Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.