Kann ich aus einem Vorvertrag gleich die Leistung verlangen?
günstig für Verpflichteter betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsument, Unternehmer
Nein. Aus einem Vorvertrag können Sie nur verlangen, dass der Hauptvertrag abgeschlossen wird, nicht schon dessen Erfüllung. Auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daraus nicht zu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 26.04.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Bei Vorliegen eines Vorvertrages kann nur der Abschluß des Hauptvertrages und nicht unmittelbar Erfüllung begehrt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Vorvertrag an sich ist kein entgeltliches Geschäft.OGH 6 Ob 566/77, 14.04.1977
- Auch kein Schadenersatz wegen Nichterfüllung.OGH 2 Ob 116/73, 17.10.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 3 Ob 17/19z, 26.04.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 91/16t, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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