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Kann ich meinen Fall trotz bestehender Rechtsprechung zum Höchstgericht bringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch wenn es zu einer Frage bereits allgemeine Leitsätze gibt, kann Ihr Fall von grundsätzlicher Bedeutung sein. Das gilt dann, wenn sich die Lösung aus diesen Leitsätzen nicht ohne Weiteres ergibt und es keine Vorentscheidungen zu einem weitgehend gleichen Sachverhalt gibt. Dann ist ein sorgfältiger Vergleich mit den bisher entschiedenen ähnlichen Fällen nötig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Auch wenn es zu Fragen des Kontrahierungszwanges zwar schon allgemeine, von der Rechtsprechung des OGH entwickelte Leitsätze gibt, die konkrete Lösung des hier zu beurteilenden Falles sich aber daraus noch nicht ohne weiteres ergibt, sondern wegen Fehlens von Vorentscheidungen mit weitgehend gleichartigen Sachverhalten ein sorgfältiger Vergleich mit den bisher entschiedenen, nur ähnlichen Fällen vorgenommen werden muss (vgl ÖBl 1989,145 uva), liegt eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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