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Muss ich in Not sein, damit eine Zwangslage vorliegt?

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Nein. Zwangslage bedeutet nicht dasselbe wie Notlage. Der Begriff umfasst alle Fälle, in denen Ihnen nur die Wahl blieb, entweder einen drückenden Vertrag einzugehen oder einen noch größeren Nachteil zu erleiden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

"Zwangslage" ist nicht gleichbedeutend mit "Notlage", vielmehr umfasst der Begriff der Zwangslage alle Fälle, in denen nur die Wahl blieb, entweder auf einen drückenden Vertrag einzugehen oder einen noch grösseren Nachteil zu erleiden (ZBl 1930 Nr 267, SZ XXXVI 17).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016900 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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