Muss die Gegenseite meine Aufregung bemerkt haben?
günstig für Bewucherer betrifft Konsument, Kreditnehmer, Vertragsparteien
Ja. Von einem Ausnützen Ihrer ungünstigen Lage kann nur die Rede sein, wenn die andere Seite Ihre Gemütsaufregung gekannt hat oder sie zumindest hätte kennen müssen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ein Kennen oder wenigstens Kennenmüssen der Gemütsaufregung ist für das Ausnützen der für den Bewucherten ungünstigen Lage notwendig (so SZ 8/181, JBl 1960, 445 und andere).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 37/18h, 28.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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