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Muss der andere meine Notlage selbst verursacht haben?

günstig für Benachteiligter betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Verkäufer, Käufer
Ausbeutung heißt, dass der andere Ihre Lage zu seinem Vorteil nutzt. Er muss diese Lage nicht selbst geschaffen haben. Es genügt, dass ihm die Lage und das Missverhältnis der Leistungen bewusst waren oder hätten bewusst sein müssen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Das Tatbestandsmerkmal der Ausbeutung setzt voraus, dass der Wucherer zu seiner Bereicherung eine Lage benützt, die er nicht geschaffen haben muss, die ihm aber ebenso wie das Missverhältnis von Leistungen und Gegenleistungen bewusst ist oder hätte bewusst sein müssen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 10.

Im Gesetz

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