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Muss der andere meine Lage absichtlich ausgenützt haben?

günstig für Benachteiligter betrifft Konsumenten, Vertragspartner, Kreditnehmer, Käufer
Ausbeuten kann auch fahrlässig geschehen. Eine Absicht ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

"Ausbeuten" kann auch fahrlässig erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104129 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 10.

Im Gesetz

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