Muss der andere meine Lage absichtlich ausgenützt haben?
günstig für Benachteiligter betrifft Konsumenten, Vertragspartner, Kreditnehmer, Käufer
Ausbeuten kann auch fahrlässig geschehen. Eine Absicht ist dafür nicht nötig.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
"Ausbeuten" kann auch fahrlässig erfolgen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ankauf eines Liegenschaftsanteils, welcher vom Benachteiligten in einer Zwangslage und leichtsinnig zu einem ganz erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis angeboten wurde.OGH 1 Ob 141/15i, 22.10.2015
- Bereits fahrlässiges Ausnützen der ungünstigen Lage des Berechtigten führt zur Nichtigkeit.OGH 1 Ob 141/15i, 22.10.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104129 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 10.
- OGH 9 Ob 53/25x, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 176/21z, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 89/17i, 14.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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