Welcher Zeitpunkt zählt beim Vergleich von Leistung und Gegenleistung?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien
Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses. Wie sich die Werte später entwickeln, bleibt außer Betracht. Das gilt auch für Dauerschuldverhältnisse.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.09.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Maßgebend für die Beurteilung des Wertverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung kann immer nur der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gilt auch für Dauerschuldverhältnisse.OGH 1 Ob 511/87, 18.02.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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