Zu welchem Zeitpunkt wird der Wert der Sache bestimmt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner
Ob ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Wert der gekauften Sache ist auf diesen Zeitpunkt zu ermitteln.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Gemäß § 934 ABGB wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: OptionsvertragOGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023
- Nichterfüllung einer Teilleistung („Responsive Webdesign“) bei „Internet‑System‑Vertrag“ unerheblich.OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020
- Das Missverhältnis muss sich allein aus dem Vertragsinhalt, genauer aus dem Vergleich der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben.OGH 2 Ob 210/13s, 02.10.2014
- Hier: Preis im außerbörslichen Handel.OGH 4 Ob 44/11s, 05.07.2011
- Bei einem Aktienkauf als Spekulationsgeschäft ist auf den Marktwert zum Anschaffungszeitpunkt abzustellen.OGH 4 Ob 44/11s, 05.07.2011
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Für den Vorvertrag nach § 936 ABGB hat es bei dem allgemeinen im Gesetz auch festgelegten Grundsatz zu bleiben, dass für die Beurteilung des Missverhältnisses nach § 934 ABGB auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags abzustellen ist.OGH 8 Ob 148/09m, 19.05.2010
- Nachträgliche Erfüllungsmängel müssen bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet bleiben.OGH 10 Ob 21/07x, 17.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 23.
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 193/21z, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 29/19d, 25.04.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 126/17p, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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