Welcher Zeitpunkt zählt bei der Prüfung eines Vertrags?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Ob eine Vereinbarung zu beanstanden ist, wird nach diesem Zeitpunkt beurteilt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch bei Dauerschuldverhältnissen.OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019
- Hier eine von einer Gemeinde geschlossene Vereinbarung als Voraussetzung für die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplans.OGH 7 Ob 125/16g, 28.09.2016
- Bei der Angemessenheitskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB ist objektiv auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.OGH 7 Ob 267/02v, 29.01.2003
- Eine nachträgliche Änderung der Umstände kann Nichtigkeit grundsätzlich nicht begründen.OGH 8 ObA 30/00w, 09.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017936 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 17.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 142/21t, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 55/18h, 24.01.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 31/18i, 20.02.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 19/17k, 24.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 125/16g, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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