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Muss die Bank prüfen, wer die Garantie abruft?

günstig für Auftraggeber betrifft Bank, Unternehmer, Begünstigter, Auftraggeber
Ja. Eine Bankgarantie ist nur dann ordnungsgemäß in Anspruch genommen, wenn der Abruf fristgerecht erfolgt und tatsächlich vom Begünstigten stammt. Die garantierende Bank ist daher grundsätzlich verpflichtet, die Berechtigung des Abrufenden zu prüfen; der Begünstigte muss seine Stellung auf eine aus Sicht der Bank völlig unbedenkliche Weise darlegen. Gibt es schon bei Ausstellung keinen bestimmbaren Begünstigten, ist die Garantie unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme jeder Bankgarantie ist nicht nur erforderlich, dass diese fristgerecht erfolgt, sondern dass sie auch vom Begünstigten herrührt. Insoweit besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der garantierenden Bank zur Vornahme einer Legitimationsprüfung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016974 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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