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Wer holt das Geld zurück, wenn eine Garantie zu Unrecht abgerufen wurde?

günstig für Auftraggeber betrifft Unternehmer, Banken, Auftraggeber, Begünstigte
Wenn dem Begünstigten die durch die Garantie gesicherte Leistung in Wahrheit nicht zusteht, kann grundsätzlich nur der Auftraggeber der Garantie das Geld zurückfordern. Dabei wird er einem Irrenden gleichgestellt, weil er die Zahlung trotz besserer Kenntnis nicht mehr verhindern konnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Steht dem aus einer Bankgarantie Begünstigten in Wahrheit kein Anspruch auf die durch die Garantie gesicherte Leistung zu, so kann grundsätzlich nur der Auftraggeber Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger geltend machen. Diese dem Auftraggeber zustehende Leistungskondiktion kann nicht unmittelbar auf § 1431 ABGB gestützt werden, weil es bei Abruf der Garantie und Zahlung durch den Garanten nicht entscheidend auf den Irrtum des Auftraggebers ankommen kann. Diese Bestimmung ist daher nur analog anzuwenden, weil die Lage des Auftraggebers, der zwar erkennt, dass die Garantie zu Unrecht abgerufen wird, aber wegen der abstrakten Ausgestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Bankgarantie die Leistung nicht mehr zu verhindern vermag, derjenigen des Irrenden rechtsähnlich ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 19.

Im Gesetz

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