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Wer muss bei einer Neuwagengarantie den Fehler beweisen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Autohändler
Das richtet sich nach der Garantiezusage selbst. Wurde neben der gesetzlichen Gewährleistung eine eigene Verkäufergarantie vereinbart, etwa für ein fabriksneues Auto, und weichen deren Voraussetzungen wesentlich von jenen der Gewährleistung ab, verteilt sich die Beweislast weder nach Gewährleistungs- noch nach Schadenersatzrecht. Maßgeblich ist die Auslegung der frei vereinbarten Garantieklausel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.04.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Im Fall einer neben den Gewährleistungsbestimmungen vertraglich vereinbarten Verkäufergarantie (hier: für ein fabriksneues Kfz), bei der die anspruchsbegründenden Umstände von denen der Gewährleistung wesentlich abweichen, ist die Beweislast nicht nach Gewährleistungsrecht oder Schadenersatzrecht, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht (nach der Auslegung der privat - autonom vereinbarten Garantieklausel) verteilt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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