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Muss ich zustimmen, damit ein Vertrag mir ein Recht verschafft?

günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Lebensgefährten, Übergeber, Übernehmer, Erben
Nein. Vereinbaren zwei Personen eine Leistung an Sie, brauchen Sie grundsätzlich weder zuzustimmen noch beizutreten, und Sie müssen auch nicht verständigt werden. Auch eine Schenkung müssen Sie dafür nicht ausdrücklich annehmen, und Sie müssen dafür nicht geschäftsfähig sein. Unterschreiben Sie den Vertrag mit, schadet das Ihrer Stellung als Begünstigter nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 22.11.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Nach § 881 Abs 2 ABGB bedarf es grundsätzlich weder einer Annahme noch eines Beitrittes noch einer Benachrichtigung des Dritten (Mandat zugunsten eines Dritten).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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