Habe ich ein Recht, wenn das Haus mir zufallen soll?
günstig für Begünstigter betrifft Beschenkte, Geschenkgeber, Erbe, Begünstigte
Ja. Verpflichtet sich der Beschenkte, die geschenkte Liegenschaft niemand anderem als einer bestimmten Person zu hinterlassen, liegt darin ein Vertrag zugunsten dieser Person. Sie erwirbt daraus einen unmittelbaren Anspruch, im Zweifel in dem Zeitpunkt, in dem sie von der Begünstigung erfährt; ab dann kann er nicht mehr einseitig widerrufen werden. Ob wirklich ein unmittelbares Recht entsteht, hängt allerdings von der Auslegung des einzelnen Vertrags ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung, die geschenkte Liegenschaft niemandem anderen als einem bestimmten Dritten zu hinterlassen, begründet einen Vertrag zugunsten dieses Dritten, der daraus einen unmittelbaren Anspruch erwirbt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kommt die Anordnung oder Vereinbarung eines Besitznachfolgerechts nach dem Inhalt des Vertrags der letztwilligen Anordnung einer Nacherbschaft im Sinn des § 608 ABGB nahe, wird eine unmittelbare Berechtigung der begünstigten Personen daraus eher zu verneinen sein. Wird im Vertrag hingegen die Verpflichtung zur Weiterüberlassung an eine ganz bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt konkret vereinbart, wird im Sinn der zitierten Rechtssätze eher von einer unmittelbaren Berechtigung der dritten Person auszugehen sein. Es ist eine Frage der Auslegung des konkreten Veräußerungsvertrags, ob ein aus einer Besitznachfolgevereinbarung begünstigter Dritter unmittelbar daraus ein Forderungsrecht erwirbt, bejahendenfalls zu welchem Zeitpunkt.OGH 5 Ob 68/19i, 13.06.2019
- Danach ist der Anspruch des Dritten grundsätzlich nicht mehr (einseitig) widerruflich.OGH 2 Ob 220/14p, 18.02.2015
- Im Zweifel ist mangels abweichender Vereinbarung oder Indizien aus dem Vertragszweck davon auszugehen, dass der Dritte das Recht im Zeitpunkt der Benachrichtigung von der Drittbegünstigung (sobald der Dritte von der Begünstigung erfährt) erwirbt.OGH 2 Ob 220/14p, 18.02.2015
- Der im Deckungsverhältnis enthaltene Rechtsgrund reicht auch für die Verbücherung des von einem Dritten daraus abgeleiteten Anspruchs aus.OGH 5 Ob 272/99g, 28.03.2000
- "Vorbehalt" des Wohnungsrechtes und Fruchtgenussrechtes durch die Geschenkgeberin zu Gunsten ihres Ehegatten.OGH 5 Ob 272/99g, 28.03.2000
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- Besitznachfolgerecht.OGH 7 Ob 111/99w, 28.04.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017044 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 6 Ob 20/20i, 25.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 130/19g, 22.10.2019
- OGH 5 Ob 68/19i, 13.06.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 938
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