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Können die Vertragspartner meine Begünstigung ohne mich streichen?

günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Gläubiger, Insolvenzschuldner
Wurde in einem Vertrag zu Ihren Gunsten etwas vereinbart, kann keine der Vertragsparteien davon ohne Ihre Zustimmung abgehen. Auch eine Insolvenz eines Beteiligten berührt Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Von der zugunsten des Dritten getroffenen Vereinbarung kann keiner der übrigen Vertragspartner ohne dessen Zustimmung abgehen und die Rechte des aus dem Vertrag zu Gunsten Dritter unmittelbar Berechtigten werden auch durch den Konkurs nicht berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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