Zum Inhalt springen

Kann meine Begünstigung von Anfang an widerruflich vereinbart sein?

günstig für Vertragspartner betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Erben, Versicherungsnehmer
Die Vertragsparteien können von vornherein vereinbaren, dass Ihr Anspruch als begünstigter Dritter widerrufen oder geändert werden darf. Eine solche Vereinbarung ist auch dann wirksam, wenn Sie davon nichts wussten und dieser Wille für Sie nicht erkennbar war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Der Versprechensempfänger und der Versprechende können den Anspruch des Dritten von vornherein als widerruflich und/oder abänderbar ausgestalten. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung ist nicht davon abhängig, dass der diesbezügliche Wille der Vertragsteile in einer für den begünstigten Dritten erkennbaren Weise zum Ausdruck kommt oder ihm bekannt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Schutz des begünstigten Dritten
Vertragsrecht · Zeitpunkt des Rechtserwerbs des Dritten
Vertragsrecht · Eigenes Klagerecht der begünstigten Person
Versicherung · Begünstigung bei der Rentenversicherung
Vertragsrecht · Option und Rechte des Dritten