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Kann ich schon vor der Behördengenehmigung auf die Kaufurkunde klagen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer
Braucht der Kaufvertrag über ein Grundstück noch die Zustimmung der Grundverkehrsbehörde, können Sie trotzdem schon vorher klagen. Sie können verlangen, dass Ihnen eine Urkunde ausgestellt wird, mit der die Eintragung im Grundbuch möglich ist. Sie müssen also nicht warten, bis die Behörde entschieden hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Auf Grund eines der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfenden Kaufvertrages kann schon vor Vorliegen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde geklagt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Bedingung im Vertrag und Grundbuch

Ja. Wenn der Vertrag Ihr Recht an eine Bedingung knüpft, etwa an die Zahlung des Kaufpreises, muss dem Grundbuchsgericht mit einer Urkunde nachgewiesen werden, dass diese Bedingung eingetreten ist. Eine Quittung über die Zahlung muss dafür beglaubigt sein. Die Vertragsparteien können darauf nicht verzichten.

günstig für Verkäufer Kaufpreisnachweis bei der Eigentumseintragung

Ja. Wurde vereinbart, dass Übergabe und Zahlung Zug um Zug erfolgen, müssen Sie dem Grundbuch schon mit dem Antrag nachweisen, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Ohne diesen Nachweis wird Ihr Eigentum nicht eingetragen.

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