Zum Inhalt springen

Bin ich an einen Vergleich schon vor der Unterschrift gebunden?

betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner
Ein Vergleich vor Gericht kommt erst zustande, wenn beide Seiten unterschrieben haben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie es ausdrücklich anders vereinbart haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Mangels gegenteiliger Vereinbarung kommt ein gerichtlicher Vergleich erst mit der Unterschrift der Parteien zustande.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017249 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bedingter gerichtlicher Vergleich
Vertragsrecht · Schriftform bei gegenseitigen Verträgen
Verfahrensrecht · Form des Vergleichswiderrufs
Verfahrensrecht · Bindung an den gerichtlichen Vergleich
Vertragsrecht · Rücktritt vom Vergleich